Wie in der Schweiz für einen ausländischen Arbeitgeber gearbeitet werden darf

Die Vorteile des ANobAG-Status

In vielen Fällen ziehen es ausländische Unternehmen ohne eigene Gesellschaft in der Schweiz immer noch vor, ihre in der Schweiz tätigen Mitarbeitenden über eine ihrer ausländischen Gesellschaften zu beschäftigen, anstatt sie als Selbstständige, Freiberufler oder Auftragnehmer anzustellen.

Durch die direkte Anstellung der Personen sind sie ein integraler Bestandteil der Organisations- und Personalstruktur des Unternehmens. Sie werden fester in die gesamte Organisation eingebettet, was es ihnen ermöglicht, das Unternehmen aus strategischer und geschäftlicher Entwicklungsperspektive besser zu vertreten, insbesondere wenn das Unternehmen in ein neues Land oder einen neuen Markt eintritt.

Aber wie gehen Sie mit allen Pflichten eines Arbeitgebers in der Schweiz um, die von Arbeitsbewilligung und -recht bis hin zu Steuern, Lohnbuchhaltung, Sozialversicherung und berufliche Vorsorge reichen?

Der ANobAG-Status ("Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber") ist für Schweizer Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen gedacht, die keine Niederlassung in der Schweiz haben.

Der ANobAG-Status ermöglicht es dem Arbeitnehmenden unter einem direkten Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber zu arbeiten, aber in Bezug auf Sozialversicherungen und berufliche Vorsorge wie ein schweizerischer Arbeitnehmender behandelt zu werden. Der Arbeitnehmende ist dann dafür verantwortlich, seinen Lohn bei der Schweizer Ausgleichskasse zu deklarieren und die gesamten (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-) Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Er muss auch einer Schweizer Unfallversicherung beitreten und sich einer Pensionskasse anschliessen, sofern der Arbeitgeber sich im EU/EFTA-Raum befindet.

Auf diese Weise ist der Mitarbeitende durch das schweizerische System der Alters-, Arbeitslosen-, Invaliditäts- und Unfallversicherung abgedeckt, während er gleichzeitig ein direkter Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens bleibt.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der ANobAG-Anmeldung kontaktieren Sie uns unter info@exactio.ch.

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