Das Schweizer Sozialversicherungs- und Rentensystem (2/3)
Die Schweiz verfügt über ein sehr umfassendes Sozialversicherungssystem, das in seiner Art einzigartig ist. Das System basiert auf drei „Säulen“, wobei jede Säule darauf abzielt, Rentnern und ihren unmittelbaren Angehörigen dabei zu helfen, ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
• Die erste Säule umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), auch bekannt als die staatliche Rente der Schweiz.
• Die zweite Säule umfasst die berufliche Altersvorsorge (BVG/LPP).
• Die dritte Säule umfasst die private Altersvorsorge.
Jede Säule sichert unterschiedliche Ansprüche ab und unterliegt unterschiedlichen Vorschriften.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Reihe von Versicherungen abzuschließen. Einige Versicherungsbeiträge werden vollständig vom Arbeitgeber übernommen, während der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Umständen bitten kann, sich an anderen Versicherungsbeiträgen zu beteiligen.
Schließlich stellt die obligatorische Schweizer Krankenversicherung einen erheblichen Kostenfaktor für einen Haushalt dar. Die Versicherungsbeiträge gelten als private Kosten, die nur selten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Zweite Säule – Berufliche Altersvorsorge (OPS/BVG/LPP) und ihre Merkmale
Zusätzlich zur obligatorischen AHV/IV- und ALV/AC-Versicherung sind Sie auch verpflichtet, Beiträge in die Vorsorge der zweiten Säule, also die betriebliche Altersvorsorge, einzuzahlen. Diese Vorsorge wird auf Deutsch als BVG und auf Französisch als LPP bezeichnet. Im Folgenden gehen wir lediglich auf die gesetzlichen Mindestanforderungen ein. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber möglicherweise andere Bestimmungen für die Vorsorgekasse hat. Sollte dies der Fall sein, handelt es sich jedoch immer um eine für Sie vorteilhaftere Vorsorge.
Wer ist in der beruflichen Altersvorsorge versichert?
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, der AHV/IV-beitragspflichtig ist und ein Jahreseinkommen von mindestens 22'680 CHF (Stand 2026) erzielt, im Rahmen des BVG/LPP obligatorisch versichert.
Die folgenden Personen sind von der Versicherungspflicht befreit:
• Selbstständige
• Mitarbeiter, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben
• Arbeitnehmer, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber im Rahmen des BVG/LPP versichert sind
• Personen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 22'680 CHF
Alle diese Personen können sich auf freiwilliger Basis im Rahmen des BVG/LPP versichern lassen. Dies kann häufig für mitziehende Ehepartner von Interesse sein, die beispielsweise eine Teilzeitstelle finden.
Die obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende beginnt ab dem ersten Tag des Monats Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Bis zur Vollendung des 25. Altersjahres umfasst der Versicherungsschutz nur das Todesfall- und Invaliditätsrisiko, nicht aber den Aufbau einer Altersrente. Ab dem ersten Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Versicherungsschutz erweitert und schliesst auch den Aufbau einer Altersvorsorge mit ein.
Das Gehalt, das unter die obligatorische BVG/LPP-Versicherung fällt, liegt zwischen 26'460 CHF und 90'720 CHF (für das Jahr 2026), wobei der Betrag von 26'460 CHF den sogenannten Koordinationsabzug widerspiegelt. Liegt Ihr Jahreslohn somit über CHF 90'720, beträgt Ihr obligatorischer koordinierter Lohn gemäss der BVG/LPP-Gesetzgebung CHF 64'260 (maximaler koordinierter Lohn). Schweizer Arbeitgeber entscheiden sich jedoch häufig dafür, ihre Mitarbeiter über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zu versichern, indem sie den Koordinationsabzug aufheben oder Löhne über CHF 90'720 bis zu einer gesetzlichen Obergrenze von CHF 907'200 als maximal versicherbares Einkommen versichern.
Beiträge zur beruflichen Altersvorsorge
Im Gegensatz zur staatlichen Altersversorgung ist die betriebliche Altersversorgung ein kapitalgedecktes Rentensystem. Das bedeutet, dass Ihre Beiträge Ihrem individuellen Sparkonto gutgeschrieben werden und zur Auszahlung Ihrer künftigen Leistungen verwendet werden. Sie finanzieren also keine Leistungen für derzeitige Leistungsempfänger. Die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers legt Ihre Ersparnisse in risikoarme Anlagen an, um eine jährliche Verzinsung von mindestens 1,25 % (für das Jahr 2026) zu erzielen. Selbst wenn die Rendite Ihrer Ersparnisse unter dieser Verzinsung liegt, muss die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers diese Verzinsung auf Ihrem Sparkonto gewährleisten.
Das BVG basiert auf dem Prinzip der kollektiven Finanzierung, d.h. die Arbeitgeberbeiträge müssen mindestens gleich hoch sein wie die Arbeitnehmerbeiträge. Die Beiträge werden auf der Basis des koordinierten Lohnes berechnet:
| Alter | Anteil Arbeitnehmer | Anteil Arbeitgeber* |
|---|---|---|
| 25–34 | 3.5% | 3.5% |
| 35–44 | 5.0% | 5.0% |
| 45–54 | 7.5% | 7.5% |
| 55–64/65 | 9.0% | 9.0% |
* Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, höhere Beiträge als die Arbeitnehmer in die zweite Säule (BVG/LLP) einzuzahlen.
Freiwillige Pensionskasseneinkäufe
Ausländer, die in die Schweiz kommen und älter als 25 Jahre sind, weisen aufgrund der fehlenden Beitragsjahre zwangsläufig eine Lücke in ihrer Vorsorge der zweiten Säule auf. Der Vorsorgeanbieter Ihres Arbeitgebers berechnet in der Regel, wie hoch Ihre Vorsorgeguthaben gewesen wären, wenn Sie seit Ihrem 25. Lebensjahr das heutige Gehalt verdient hätten. Dadurch entsteht eine Lücke in Ihrer Vorsorge, die Sie mit sogenannten freiwilligen Rückkaufbeiträgen schließen können. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar! Neben der Verbesserung Ihrer Schweizer Altersvorsorge tragen solche Rückkäufe also auch zur Optimierung Ihrer Einkommensteuer bei. Die jährlichen freiwilligen Beiträge sind in den ersten fünf Jahren nach Ihrer Ankunft in der Schweiz auf 20 % Ihres versicherten Lohns begrenzt.
US-Bürger, Inhaber einer Green Card und Staatsangehörige anderer Länder, die in ihrem Heimatland weiterhin steuerpflichtig sind, sollten sich fachkundig beraten lassen, bevor sie freiwillige Rentenbeiträge leisten, da der Steuervorteil unter Umständen sehr begrenzt sein könnte.
Wenn Sie Ihr Vorsorgeguthaben beziehen, wird in der Schweiz wird eine Steuer ausgelöst. Der Steuersatz hängt davon ab, ob Sie eine Rente oder einen Kapitalbezug Ihres Vorsorgeguthabens wählen, wobei Sie bei letzterem von begünstigten Steuersätzen profitieren.
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