Das Schweizer Sozialversicherungs- und Rentensystem (3/3)

Dritte Säule - Private und freiwillige Vorsorge

Die Schweiz hat ein sehr umfassendes Sozialversicherungssystem, das in seiner Art einzigartig ist. Das System basiert auf drei "Säulen", und jede Säule zielt darauf ab, Personen im Rentenalter und ihren Angehörigen zu helfen, ihren gewohnten Lebensstil beizubehalten. Die erste Säule, auf die sich dieser Artikel konzentriert, beinhaltet die Alters- und Hinterbliebenen-/Invalidenversicherung (AHV/IV). Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge (BVG) und die dritte Säule die private Altersvorsorge. Jede Säule sichert unterschiedliche Ansprüche und unterliegt unterschiedlichen Regelungen.

Darüber hinaus sind die Arbeitgeber verpflichtet, eine Reihe von Versicherungen für ihre Mitarbeitenden abzuschliessen. Einige Versicherungsprämien werden vollständig vom Arbeitgeber übernommen, während der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden auffordern kann, sich an anderen Versicherungsprämien zu beteiligen. Schliesslich stellt die obligatorische Schweizer Krankenversicherung eine erhebliche Kostenbelastung für einen Haushalt dar. Die Versicherungsprämien werden als private Kosten betrachtet, die nur selten vom Arbeitgeber übernommen werden.

Dritte Säule - private Vorsorge und die Merkmale

Die dritte Säule ist freiwillig und ist eine flexible Altersvorsorge zusätzlich zu den obligatorischen Versicherungen der ersten und zweiten Säule. Die dritte Säule dient dazu, finanzielle Lücken zu schliessen, wenn Leistungen aus der ersten und zweiten Säule nicht ausreichen. Weder der Staat noch der Arbeitgeber beteiligen sich an der Finanzierung der privaten Vorsorge. Die Entscheidung, ob eine private Altersvorsorge gewünscht, liegt ganz bei Ihnen.

Die dritte Säule wird in gebundene und freie Vorsorge unterteilt. Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) handelt es sich um langfristige Pläne, die bei der Einzahlung steuerlich absetzbar sind, das Kapital ist jedoch in der Vorsorgeeinrichtung gebunden. Bei der freien Vorsorge (Säule 3b) handelt es sich um flexible Pläne ohne zwingende Laufzeiten, die in der Regel bei der Einzahlung nicht steuerlich absetzbar sind. Das Kapital kann jederzeit entnommen werden. Da die Bestimmungen der Säule 3b je nach Versicherungsanbieter variieren, konzentriert sich dieser Artikel nur auf die Bestimmungen/Versicherungen der Säule 3a.

Säule 3a Vorsorge/Versicherung und ihre Lösungen

Die Säule 3a-Bestimmungen sind bei den Schweizer Steuerzahlern sehr beliebt, da bei jeder Einzahlung einen Steuerabzug geltend gemacht werden kann. Der Maximalbetrag, der innerhalb eines Steuerjahres eingezahlt werden kann, beträgt jedoch CHF 6'883 (2021) für unselbständig erwerbstätige Personen. Der einfachste Weg zu einer Säule 3a-Lösung ist die Eröffnung eines gebundenen Säule 3a-Bankkontos bei einem Finanzinstitut in der Schweiz. Jede Überweisung auf dieses Bankkonto wird als qualifizierter Beitrag gezählt. Einmal überwiesen, ist das Geld gesperrt und Sie dürfen es nicht mehr abheben, es sei denn, es liegt ein qualifizierter Bezugsgrund vor. In der Regel sind die Bankkonten der Säule 3a verzinslich. Der Zinssatz ist jedoch abhängig vom Finanzinstitut.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Lebensversicherung zu entscheiden, die die Voraussetzungen der gebundenen Vorsorge erfüllt. Viele Schweizer Versicherungsanbieter bieten eine Vielzahl von Lebensversicherungslösungen an. Die Vorteile einer Lebensversicherung sind, dass Sie nicht nur Ersparnisse für Ihren Ruhestand ansparen können, sondern auch finanzielle Risiken im Falle von Invalidität oder Tod absichern können. Die Prämien, die Sie in Ihre Lebensversicherung einzahlen, gelten als Säule 3a-Beiträge und sind steuerlich abzugsfähig, so als hätten Sie Geld auf ein Säule 3a-Bankkonto überwiesen. Der grosse Unterschied zu den meisten Lebensversicherungslösungen ist jedoch, dass Sie vertraglich verpflichtet sind, die jährlichen Prämien zu bezahlen, während Sie bei einer Kontolösung keine Beitragspflicht haben.

US-Bürger/Green-Card-Inhaber und andere Staatsangehörige, die in ihrem Heimatland steuerpflichtig bleiben, sollten sich professionell beraten lassen, bevor sie eine Vorsorge in der Säule 3a oder eine Versicherung abschliessen. Wie bei der 2. Säule wird auch beim Bezug des Vorsorgeguthabens der Säule 3a eine Steuer ausgelöst. Bei einer Bankkontolösung gibt es keine andere Möglichkeit als einen Kapitalbezug. Nur bei bestimmten Lebensversicherungslösungen können Sie anstelle des Kapitalbezugs auch eine Rente beziehen.

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